Verkaufsstellen
Die Vertreiber sind beim Verkauf von tragbaren Batterien verpflichtet, tragbaren Altbatterien oder -akkumulatoren, welche die Verbraucher entsorgen möchten, kostenlos zurückzunehmen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Endnutzer Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen erhalten.
Darüber hinaus müssen sie über die vom Hersteller gedeckten Kosten informiert werden, insbesondere über jene im Zusammenhang mit der Sammlung, Behandlung, dem Recycling, der administrativen Verwaltung, den Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen sowie der Übermittlung von Daten an die zuständigen Behörden.
Als Vertreiber, einschließlich Online-Händler, ist sicherzustellen, dass diese Informationen beim Verkauf neuer Batterien getrennt und deutlich an die Endnutzer übermittelt werden.
Zu diesem Zweck können die folgenden Dokumente heruntergeladen und verwendet werden:
– Der praktische Leitfaden für Batterien, der Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen enthält;
– Die geltenden Beitragssätze für das Jahr 2025.
Diese Dokumente sind auch in gedruckter Form erhältlich – auf einfache Anfrage über die folgenden Formulare:
– Bestellformular von Plakate - Praktischer Leitfaden für Batterien;
– Bestellformular von Plakate - Tarif der Recycling- und Verwaltungsbeiträge 2025.
E-commerce
Alle natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb Luxemburgs, die Batterien oder Akkumulatoren (einschließlich derjenigen, die in Geräten, Fahrzeugen und anderen Fortbewegungsmitteln integriert sind) direkt an Nutzer mit Sitz in Luxemburg verkaufen, werden wie Importeure behandelt.
Als solche unterliegen sie den gleichen Verpflichtungen und haben die Möglichkeit, Ecobatterien beizutreten. Die Vereinigung übernimmt seine Verpflichtungen und der Händler ist verpflichtet eine Deklaration über sein Inverkehrbringen abzugeben.
Weitere Informationen zum Beitritt und zur Deklaration finden Sie im Abschnitt "Mitglied werden" und "Deklaration".
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Endnutzer Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen erhalten.
Darüber hinaus müssen sie über die vom Hersteller gedeckten Kosten informiert werden, insbesondere über jene im Zusammenhang mit der Sammlung, Behandlung, dem Recycling, der administrativen Verwaltung, den Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen sowie der Übermittlung von Daten an die zuständigen Behörden.
Als Online-Importeur ist sicherzustellen, dass diese Informationen beim Verkauf neuer Batterien getrennt und deutlich an die Endnutzer übermittelt werden.
Zu diesem Zweck können die folgenden Dokumente heruntergeladen und verwendet werden:
– Der praktische Leitfaden für Batterien, der Informationen zur Vermeidung und zum Management von Batterieabfällen enthält;
– Die geltenden Beitragssätze für das Jahr 2025.